Auswirkungen des Coronavirus: Die Reaktion der EACEA auf die aktuelle Pandemie-Situation

Die Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) der Europäischen Kommission, die für die Verwaltung des Bauplans zuständig ist, hat einen Online-Bereich eingerichtet, der sich mit den Auswirkungen von Covid-19 auf ihre Tätigkeit befasst.

Die EACEA hat auf ihrer Unternehmensseite Informationen über mögliche Änderungen bei den von ihr verwalteten Aktivitäten und über die Hilfe, die sie Projektbegünstigten, Studenten, Freiwilligen und anderen Teilnehmern an den Finanzierungsprogrammen der EACEA bietet, veröffentlicht.

Als Teil der Europäischen Kommission unterstützt die Agentur die von der europäischen Einrichtung beschlossenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes aller Teilnehmer an Finanzierungsprogrammen, wobei alle auf nationaler Ebene getroffenen Eindämmungsmaßnahmen in vollem Umfang berücksichtigt werden. Die Kommission hat sich ihrerseits verpflichtet, ihre Tätigkeit an die Pandemie anzupassen und durch sie auf die Situation zu reagieren.

Wenn also die Projektdurchführung oder Verträge durch die Ausbreitung von Covid-19 behindert werden, muss der Projektbeauftragte der EACEA-Agentur per E-Mail benachrichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.